Organisatorische und rechtliche Struktur
Der „Bauhof der Stadt Seelow“ wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 1997 gegründet. In dieser Stadtverordnetenversammlung wurde auch die Betriebssatzung beschlossen. Zum 17. März 2016 trat die letzte geänderte Betriebssatzung in Kraft, die die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 17. März 2016 beschlossen haben. Nach dieser Satzung wird der Bauhof als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbständiger Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften insbesondere des §93 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und der Eigenbetriebsverordnung sowie den Bestimmungen dieser Satzung geführt.
Die Werkleitung in Persona Dipl. Ing. Astrid Gellenthin leitet den Eigenbetrieb selbständig und entscheidet in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes soweit diese nicht durch die Brandenburger Kommunalverfassung, die Eigenbetriebsverordnung oder den in der Betriebssatzung bestimmten anderen Organen des Eigenbetriebes vorbehalten sind. Die Werkleitung ist für die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes nach kaufmännischen Grundsätzen verantwortlich. Der Werkleitung obliegen insbesondere die Geschäfte der laufenden Verwaltung und der Betriebsführung.
Kontroll- und Entscheidungsorgan für die Angelegenheiten der Werkleitung außerhalb des normalen Geschäftsbetriebes sind die Stadtverordnetenversammlung, der Hauptausschuss und der hauptamtliche Bürgermeister. Einzelheiten regelt die Betriebssatzung. Die Aufgaben des Werkausschusses nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung und der Satzung nimmt der Hauptausschuss war.